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Verkaufsanlass · Erbschaft

Erben erreichen, bevor sie einen Makler suchen

Eine Erbschaft ist selten ein Verkaufsentschluss. Sie ist eine Überforderung: drei Geschwister, ein Haus, ein Notar, Begriffe wie Einantwortung und Pflichtteil, und die Frage, ob man überhaupt verkaufen soll. Wer in dieser Phase sachlich erklärt, ist der Makler, den die Familie später anruft.

Modernes Holzhaus am Hang in der Dämmerung, Fenster warm erleuchtet

Was Erben wirklich beschäftigt

Nicht der Verkaufspreis. Zuerst: Was passiert jetzt, in welcher Reihenfolge? Wer darf entscheiden? Was kostet das Verlassenschaftsverfahren, was die Grunderwerbsteuer, wenn ein Geschwister die anderen auszahlt? Und die emotionale Frage (das Elternhaus verkaufen?) die niemand ausspricht und die jede Entscheidung um Monate verzögert.

Erben suchen in dieser Phase keinen Makler. Sie suchen Orientierung. Wer sie ihnen gibt, ohne etwas zu verlangen, bekommt später den Auftrag, von allen drei Geschwistern, ohne Vergleich.

Wie die Anzeige aussieht, die Erben ansprechen

Sie stellt die Frage, die die Familie gerade hat: „Haus geerbt in Mödling, was jetzt zu tun ist, in welcher Reihenfolge.“ Kein „Wir kaufen Ihr Erbe“, kein „schnell und diskret“. Der Ton ist der eines Beraters, der schon hundert solcher Fälle gesehen hat, und die Bildsprache ist ruhig, ein Haus aus der Gegend, kein Stockfoto mit Schlüsselübergabe.

Zielgruppe auf Meta: das Gebiet, Menschen ab etwa 45, Interessen rund um Nachlass, Notar, Familie. Nicht zu eng, der Erbe wohnt oft nicht mehr im Ort, sondern in Wien oder Graz, und hat das Haus in Niederösterreich. Meta erlaubt es, Menschen anzusprechen, die einen Ort regelmäßig besuchen.

Was die Zielseite erklären muss

  • Den Ablauf nach dem Todesfall in fünf Schritten: Verlassenschaftsverfahren, Einantwortung, Grundbuch, dann erst Verkauf
  • Was eine Erbengemeinschaft entscheiden muss und was passiert, wenn sie sich nicht einig ist
  • Welche Kosten entstehen, ohne Zahlen zu erfinden; mit dem Hinweis auf Notar und Steuerberater
  • Wann eine Bewertung sinnvoll ist: für die Auszahlung untereinander, nicht nur für den Verkauf
  • Und dann erst: was der Makler tut, und ein Formular mit Name, Telefon, Objekt

Die Grenze des Anstands

Erben sind in Trauer. Anzeigen, die auf Parten oder Todesanzeigen reagieren, gezielte Ansprache in den Wochen nach dem Todesfall, Briefe an die Adresse des Verstorbenen, das ist nicht nur geschmacklos, es ist in Österreich rechtlich heikel. Die Anzeige spricht ein Thema an, nicht eine Person. Wer sich meldet, hat selbst entschieden, dass er reden will. Das ist die einzige saubere Linie.

Fragen zum Anlass Erbschaft

Wie lange nach dem Todesfall ist eine Ansprache angemessen?

Gar nicht gezielt. Die Anzeige läuft dauerhaft im Gebiet und spricht das Thema an, wer gerade betroffen ist, klickt, wer nicht, scrollt weiter. Eine zeitliche Steuerung auf einzelne Todesfälle gibt es bei uns nicht.

Erben wohnen oft nicht mehr im Ort. Wie erreicht man sie?

Über Meta lassen sich Menschen ansprechen, die einen Ort regelmäßig besuchen, nicht nur dort wohnen. Und über das Thema selbst: Wer „Haus geerbt“ liest, reagiert, egal wo er wohnt, die Anzeige nennt den Ort des Hauses.

Darf die Zielseite rechtliche Abläufe erklären?

In groben Schritten ja, das ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Konkrete Fristen, Steuersätze und Einzelfälle gehören zu Notar und Steuerberater; die Seite verweist dorthin.

30 Minuten, dann weißt du, ob es passt

Im Gespräch schauen wir uns dein Gebiet an, deinen aktuellen Bestand und was realistisch drin ist. Wenn wir nicht der richtige Partner sind, sage ich dir das im Termin.

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