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7 Minuten LesezeitPeter Siebenhandl

Wie finde ich Eigentümer, die verkaufen wollen: bevor sie inserieren?

Verkaufsbereite Eigentümer stehen in keiner Liste. Sie sind Menschen, denen gerade etwas passiert ist (ein Erbe, eine Trennung, ein Auszug, eine Pensionierung) und die deshalb anfangen, über das Haus nachzudenken. Wer diese Anlässe versteht, weiß, wo sie sind und wie man sie anspricht, ohne aufdringlich zu sein.

Modernes Holzhaus am Hang in der Dämmerung, Fenster warm erleuchtet

Die sechs Anlässe, aus denen Verkäufe entstehen

Fast jeder Verkauf eines privaten Eigentümers hat einen dieser Auslöser:

  • Erbschaft, oft eine Erbengemeinschaft, in der niemand das Haus will und niemand weiß, wie anfangen.
  • Verkleinern: Kinder ausgezogen, Haus zu groß, Garten zu viel Arbeit. Meist über 60.
  • Trennung oder Scheidung, die Immobilie muss geteilt werden, meist unter Zeitdruck.
  • Anlegerwohnung, gekauft mit niedrigen Zinsen, rechnet sich nach der Zinswende nicht mehr.
  • Umzug, neuer Job, Pflege der Eltern, Auswanderung.
  • Finanzieller Druck: Kredit läuft aus, Ausgaben steigen. Wird selten offen gesagt.

Wo diese Eigentümer sind, und wo nicht

Nicht auf Immobilienportalen. Wer dort inseriert, hat sich meist schon entschieden, es ohne Makler zu versuchen, oder mit einem anderen. Und nicht bei Google, zumindest noch nicht: Die Suche nach „Makler“ kommt am Ende des Nachdenkens, nicht am Anfang.

Sie sind dort, wo sie jeden Tag sind: auf Facebook und Instagram, im Grätzl, beim Notar, beim Steuerberater, in der Bank. Von diesen Orten ist nur einer für einen Makler planbar erreichbar: Meta. Dort lässt sich nach Gebiet und nach Lebenssituation eingrenzen, und dort kann eine Anzeige eine Frage stellen, die genau zum Anlass passt.

Wie die Ansprache aussieht, die funktioniert

Nicht „Wir suchen Objekte in Ihrer Gegend“, das lesen Eigentümer als Bettelbrief. Sondern eine Antwort auf die Frage, die der Anlass aufwirft: „Geerbtes Haus in Baden, was jetzt zu tun ist und was es wert ist.“ Wer das liest und in der Situation ist, klickt. Wer nicht, scrollt weiter. Das ist gewollt: Die Anzeige filtert.

Auf der Seite dahinter dieselbe Sachlichkeit (der Ablauf, die Faktoren, kein Preisversprechen) und ein kurzer Weg zur Kontaktaufnahme. Name, Nummer, Objekt. Das Gespräch führt der Makler.

Was in Österreich rechtlich geht, und was nicht

Unerbetene Werbeanrufe bei Privatpersonen sind ohne vorherige Einwilligung unzulässig. Wer Eigentümer von Privatinseraten anruft, bewegt sich auf dünnem Eis. Postwurfsendungen an Haushalte sind zulässig, adressierte Werbebriefe unter Auflagen. Anzeigen auf Meta und Google sind unproblematisch: Der Eigentümer meldet sich selbst, das ist der sauberste Weg, und der einzige, bei dem er auch will, dass du anrufst.

Die Details gehören zum Rechtsbeistand; die Richtung ist klar: Wer angesprochen werden will, kommt zu dir. Wer nicht, darf nicht bedrängt werden.

Was das bringt, wenn es läuft

Eigentümer, die sich von selbst melden, mit dem Anlass, den die Anzeige angesprochen hat. Bei Z-Plus Immobilien waren das fünf verkaufsbereite Anfragen in zwei Wochen, bei Palfy Real Estate sieben in vier, beide Wien, beide über Meta, beide ohne vorher laufende Kampagnen. Keine Garantie für dein Gebiet, aber ein Beleg dafür, dass verkaufsbereite Eigentümer da sind. Man muss sie nur dort ansprechen, wo sie nachdenken.

Kurz gesagt

Eigentümer, die verkaufen wollen, findet man nicht, man wird von ihnen gefunden, wenn man im richtigen Moment mit der richtigen Frage sichtbar ist. Der Moment ist der Anlass. Der Ort ist ihr Feed. Die Frage ist die, die sie sich selbst gerade stellen.

Fragen dazu

Gibt es Listen von Eigentümern mit Verkaufsabsicht?

Nein, jedenfalls keine legalen. Wer solche Daten verkauft, hat sie in der Regel aus Bewertungsanfragen, also von Eigentümern, die bereits fünf Makler am Hals haben. Der einzige saubere Weg ist, dass der Eigentümer sich bei dir meldet.

Funktioniert das auch außerhalb von Wien?

Gerade dort. In kleineren Märkten ist die Konkurrenz um Eigentümer mit Anzeigen dünn, und ein Eigentümer im Bezirk kennt das Haus in der Anzeige oft persönlich.

Darf ich Eigentümer von Privatinseraten anrufen?

Ohne deren Einwilligung sind Werbeanrufe an Privatpersonen nach dem Telekommunikationsgesetz unzulässig. Was im Einzelfall geht, sollte ein Rechtsbeistand beurteilen.

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Im Gespräch schauen wir uns dein Gebiet an, deinen aktuellen Bestand und was realistisch drin ist. Wenn wir nicht der richtige Partner sind, sage ich dir das im Termin.

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