Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Foto- und Videoproduktion, Content-Erstellung sowie Konzeption und Schaltung von Werbeanzeigen
Anbieter: Mediakistl GmbH, Leberstraße 62/45, 1110 Wien, Österreich, office@mediakistl.com
Stand: 07.06.2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mediakistl GmbH, Leberstraße 62/45, 1110 Wien, Österreich (im Folgenden „ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „KUNDE“; zusammen die „PARTEIEN“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die Leistungen des ANBIETERS umfassen insbesondere Foto- und Videoproduktion, Content-Produktion (Texte, Copywriting, Grafik), die Konzeption und Erstellung von Werbeanzeigen (Ad Creatives) sowie deren Schaltung und laufende Betreuung auf Werbeplattformen (z.B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn), Social-Media-Marketing und damit verbundene Beratungs- und Zusatzleistungen (nachfolgend „LEISTUNGEN“). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder der jeweiligen Retainer-Vereinbarung.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Der KUNDE bestätigt mit Auftragserteilung, als Unternehmer zu handeln (reines B2B-Geschäft).
1.4 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
2. Vertragsschluss und Kommunikation
2.1 Die Präsentation von LEISTUNGEN auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Der Vertragsschluss kann fernmündlich (z.B. Telefon/Video-Call), in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der KUNDE ein Angebot annimmt oder der ANBIETER die Beauftragung bestätigt.
2.3 Projektbezogene Kommunikation (Freigaben, Feedback, Abnahmen) kann per E-Mail erfolgen. E-Mail gilt als Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
2.4 Aufzeichnungen von Telefonaten oder Video-Calls erfolgen nur mit vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN.
2.5 Materialien, Projektlinks, Zugangsdaten oder Vorlagen dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
3. Leistungen, Leistungsänderungen und Subunternehmer
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder der Retainer-Vereinbarung.
3.2 Der ANBIETER erbringt die LEISTUNGEN unter Wahrung seiner Gestaltungsfreiheit im pflichtgemäßen Ermessen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter (Sprecher, Sounddesigner, Fotografen, Illustratoren, Subunternehmer) zu bedienen.
3.4 Kein Erfolgsversprechen: Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg wird nicht geschuldet (Reichweite, Klicks, Conversions, Leads, CPA/CPL, ROAS, Umsatz), sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
4. Content-Produktion (Foto, Video, Text, Grafik)
4.1 Die inhaltliche Abstimmung (Ziel, Zielgruppe, Kernaussagen) erfolgt in der Regel vorab im Briefing.
4.2 Freigaben von Konzept, Script, Storyboard, Shotlist oder Textentwurf gelten als verbindliche Grundlage für die Produktion.
4.3 Rohmaterial und Projektdateien (RAW-Fotos, unbearbeitetes Videomaterial, Source Files) sind von der Lieferung und Rechteübertragung nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.4 Für erforderliche Einwilligungen, Lizenzen und Genehmigungen beigestellter Inhalte ist der KUNDE verantwortlich.
4.5 Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
5. Werbeanzeigen (Konzeption und Schaltung)
5.1 Die Schaltung erfolgt auf den Werbekonten und im Namen bzw. auf Rechnung des KUNDEN. Der KUNDE stellt die erforderlichen Zugänge rechtzeitig bereit.
5.2 Werbebudget (Ad Spend): Das Werbebudget ist nicht Bestandteil des Honorars. Eine Vorleistung von Werbebudget durch den ANBIETER erfolgt nicht.
5.3 Plattformabhängigkeit: Der ANBIETER haftet nicht für Ablehnung, Sperre oder Preisänderungen der Drittplattformen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
5.4 Für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte und Werbeaussagen ist der KUNDE verantwortlich.
5.5 Vom KUNDEN freigegebene Anzeigen, Texte und Targeting-Vorgaben gelten als verbindlich.
6. Mitwirkungspflichten, Termine und Fristen
6.1 Der KUNDE stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereit.
6.2 Der KUNDE benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson; Feedback ist gesammelt zu übermitteln.
6.3 Liefer- und Schalttermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
6.4 Fristen beginnen frühestens nach Vertragsschluss, vollständiger Zahlung und Vorliegen aller Unterlagen.
6.5 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Termine angemessen; Mehraufwand kann verrechnet werden.
7. Feedbackschleifen und Zusatzleistungen
7.1 Im Preis sind zwei (2) Feedbackschleifen je Liefergegenstand enthalten.
7.2 Eine Feedbackschleife umfasst die einmalige, gesammelte Rückmeldung innerhalb der vereinbarten Frist.
7.3 Änderungswünsche nach Ausschöpfung der Feedbackschleifen werden nach Aufwand verrechnet.
7.4 Change Requests sind u.a. Änderungen nach Freigabe, Änderung der Kernbotschaft sowie zusätzliche Varianten über den Umfang hinaus.
8. Vergütung, Zahlung, Verzug
8.1 Vorauszahlung: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung zu 100% vor Projektstart fällig.
8.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
8.3 Bei Zahlungsverzug kann der ANBIETER sämtliche LEISTUNGEN bis zum vollständigen Ausgleich aussetzen.
8.4 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
8.5 Fremdleistungen und Drittkosten werden ausgewiesen oder nach Aufwand weiterverrechnet.
9. Abnahme
9.1 Der ANBIETER kann Teilabnahmen verlangen (Script, Storyboard, Schnittfassung, Anzeigenset).
9.2 Der KUNDE prüft Lieferungen unverzüglich; §§ 377, 378 UGB gelten, soweit anwendbar.
9.3 Das Werk gilt als abgenommen, wenn nicht binnen 7 Werktagen wesentliche Mängel gerügt werden oder die Leistung produktiv genutzt wird.
9.4 Bei berechtigten Mängeln hat der ANBIETER das Recht zur Verbesserung oder Nachlieferung.
10. Gewährleistung (B2B)
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte.
10.2 Ausgeschlossen sind Abweichungen durch nachträgliche Eingriffe des KUNDEN oder Dritter.
10.3 Soweit zulässig, wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ab Abnahme beschränkt.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
11.3 Nach vollständiger Zahlung erhält der KUNDE ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke.
11.4 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, seine Kennzeichen zur Durchführung der LEISTUNGEN zu verwenden.
11.5 Für Drittmaterial gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
12. Inhalte des Kunden, Freistellung
12.1 Der KUNDE ist für alle bereitgestellten Inhalte und Werbeaussagen verantwortlich und stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
12.2 Freistellung: Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte resultieren.
13. Haftung
13.1 Der ANBIETER haftet nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
13.2 Unbeschränkte Haftung für Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz.
13.3 Bei grober Fahrlässigkeit Haftung für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13.4 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
13.5 Ausgeschlossen sind entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und nicht erreichte Kennzahlen.
13.6 Keine Haftung für Maßnahmen von Werbeplattformen und Drittanbietern.
13.7 Die Haftung ist auf den Netto-Auftragswert bzw. das Netto-Entgelt der letzten 12 Monate begrenzt.
14. Datenschutz und Geheimhaltung
14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung unter Beachtung der DSGVO verarbeitet.
14.2 Bei Auftragsverarbeitung schließen die PARTEIEN auf Anforderung eine AVV.
14.3 Die PARTEIEN verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
15. Referenznennung
15.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN als Referenz nennen, sofern dieser nicht vorab schriftlich widerspricht.
15.2 Vertrauliche Inhalte werden nur nach ausdrücklicher Freigabe verwendet.
16. Vertragsbeendigung, kein Storno
16.1 Kein Storno, keine Rückerstattung: Mit der Beauftragung verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden nur angerechnet, soweit gesetzlich zwingend (§ 1168 ABGB).
16.2 Retainer können unter Einhaltung der Frist zum Ende der Abrechnungsperiode gekündigt werden; bereits bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.
16.3 Bei Projektpause von mehr als 14 Tagen kann der ANBIETER neue Termine vergeben und Mehraufwand verrechnen.
16.4 Das Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung bleibt unberührt.
17. Kein Widerrufsrecht (B2B)
17.1 Da ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Verbrauchergeschäft.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand ist Wien, Österreich, soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
18.3 Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
18.5 Der ANBIETER behält sich Änderungen dieser AGB für künftige Vertragsabschlüsse vor.